Lexikon Steuer: Umzugskosten
2019-6-24 · Hat ein Steuerpflichtiger seinen Haushalt durch Umzug in eine andere Wohnung oder in ein anderes Haus verlegt, gelten Maßnahmen zur Beseitigung der durch die bisherige Haushaltsführung veranlassten Abnutzung (z.B. Renovierungsarbeiten) noch als im "alten" Haushalt erbracht (BMF, 15.02.2010 - IV C 4 - S 2296-b/07/0003, Rdnr. 19).